Verlautbarung des Badener Trabrennvereins

Um in Zukunft eine ordnungsgemäße Einteilung der Starterboxen (Stalleinteilung) sowie Zuteilung der Arbeitsnummern zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, „Arbeitspferde“ und Pferde, die an einer Autostartprobe teilnehmen, der BTV-Nennungsstelle allerspätestens 3 Tage vor einem Renntag mit Angabe des Namens des Pferdes und Besitzers bekannt zu geben! Zusätzliche Arbeitspferde, die erst kurz vor oder an einem Renntag selbst gemeldet werden, können aus organisatorischen Gründen NICHT berücksichtigt werden.

Wir bitten alle Aktive und Besitzer um Kenntnisnahme sowie um Verständnis!